Unzulässige Wiederbegutachtung (Rant)

Manchmal kommt es mir vor, als ob man mit einem behinderten Kind wirklich nicht mal einfach in Ruhe gelassen werden kann. Da hat man mit viel Mühe und harten Kämpfen endlich mal das Leben in etwas ruhigere Bahnen gelenkt, kommt schon aus der nächsten Ecke ein neuer Angriff. Diesmal ist es die Pflegekasse. Sie möchten eine Wiederbegutachtung, ob denn Paul auch weiterhin Pflegestufe 2 zusteht. Das ist natürlich ihr gutes Recht. Eigentlich. Jetzt kommt das große Aber: Da ab Januar die neuen Pflegegrade in Kraft treten, die die bisherigen Pflegestufen ersetzen, hat der Gesetzgeber für die bessere Planbarkeit den § 18 Absatz 2a geschaffen.

(2a) Bei pflegebedürftigen Versicherten werden vom 1. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2016 keine Wiederholungsbegutachtungen nach Absatz 2 Satz 5 durchgeführt, auch dann nicht, wenn die Wiederholungsbegutachtung vor diesem Zeitpunkt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder anderen unabhängigen Gutachtern empfohlen wurde.

Abweichend von Satz 1 können Wiederholungsbegutachtungen durchgeführt werden, wenn eine Verringerung des Hilfebedarfs, insbesondere aufgrund von durchgeführten Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen, zu erwarten ist.

Ich gucke jetzt mal auf meinen Kalender. Seltsam. Mein Kalender sagt mir, dass der 01. Juli 2016 schon ein paar Wochen zurück liegt. Ich bin außerdem der Meinung, dass der Gesetzgeber sich ziemlich eindeutig ausgedrückt hat, was mögliche Ausnahmen angeht. Dass das Kind einfach nur etwas älter geworden ist, entspricht eher nicht den erwähnten Bedingungen.

Ich bin mir sicher, dass Gesetze auch für die Pflegekassen gelten. Trotzdem ignorieren sie dieses Gesetz umfassend. Auf einen freundlichen Anruf bei unserer zuständigen Pflegekasse hin, wurde uns klar und deutlich gesagt, dass momentan reihenweise Kinder einer Wiederbegutachtung unterzogen werden. Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen aus der Selbsthilfe. Ich erkenne dahinter eindeutig ein System. Es ist generell schon nicht häufig, dass einem autistischen Kind tatsächlich im ersten Versuch ohne Widerspruch eine ausreichend hohe Pflegestufe zuerkannt wird, die den tatsächlichen Hilfebedarf berücksichtigt. Bei Wiederbegutachtung wird regelmäßig erstmal pauschal runter gestuft. Auch da kann (und sollte) man auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Oft wird dann doch wieder die höhere Pflegestufe gewährt. In den letzten Monaten ist das besonders auffällig. Da werden Kinder, die vor 2 Jahren Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz zuerkannt bekamen, plötzlich auf Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz zurück gestuft. Obwohl sich am Hilfebedarf real kaum etwas geändert hat. Oder die Zeiten gar noch höher ausfallen, weil durch das steigende Alter des Kindes ja auch die pauschalen Abzugszeiten geringer werden. Da wollen die Kassen wohl eher kräftig sparen. Auf Kosten der Schwächsten. Vor allem jetzt in Hinblick auf die zukünftigen Pflegegrade und den dort verankerten Bestandsschutz.

Ich halte das für einen echten Skandal. Wie viele Eltern werden sich wohl gar nicht erst gegen diese Praxis wehren? Weil sie die Gesetzeslage nicht kennen oder nicht den Mut und die Kraft haben, sich gegen die Krankenkassen zur Wehr zu setzen? Wir jedenfalls werden kämpfen. Nachdem wir am Telefon keine befriedigende Antwort erhalten haben, haben wir um schriftliche Stellungnahme der Kasse gebeten, auf welche Gesetzesgrundlage sie sich denn stützen. Das Ganze haben wir nicht nur telefonisch sondern auch schriftlich gefordert. Jetzt heißt es abwarten.

Ich bin stinksauer. Als Elternteil eines behinderten Kindes habe ich ohnehin schon viele Dinge um die Ohren, von denen ich vor 9 Jahren nicht mal wusste, dass sie existieren. Ich könnte mit meiner begrenzten Zeit deutlich Sinnvolleres anfangen als mich auch noch unnötig mit Krankenkassen zu streiten. Und es gibt wahrlich schönere Hobbies als Paragraphen und Gesetzestexte, versorgungsmedizinische Richtlinien und Fachliteratur zu wälzen um Paul zu seinem Recht zu verhelfen.

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alltägliche Absonderlichkeiten

Nächste Woche fängt bei uns die Schule wieder an. Wir wissen, dass an einem oder zwei Tagen pro Woche der Unterricht bereits zur nullten Stunde beginnt. (Nullte Stunde? Ernsthaft, wer denkt sich denn so etwas aus? Was war denn an der früheren sechsten Stunde falsch? Welches Kind ist um diese Uhrzeit eigentlich schon aufnahmefähig?) Wir haben aber natürlich noch keinen Stundenplan. Den gibt es erst in der zweiten Schulwoche endgültig. Hoffentlich. Im April baten einige Eltern inklusive mir bereits darum, ob nicht zumindest die Wochentage mit der nullten Stunde vorab bekannt gegeben werden könnten. Weil die Fahrkinder zweier Orte durch diese wunderliche Anfangszeit in große Schwierigkeiten kommen. Ich fragte, weil ich für Paul die Weiterbewilligung des Behindertenfahrdienstes beantragen musste. Die Schule zuckte mit den Achseln. Man wisse es noch nicht, die Stundenpläne seien abzuwarten. Jetzt kam, was irgendwie ja kommen musste. So ganz grundsätzlich wäre Fahrdienst für Paul zwar schon möglich, der Antrag kann aber erst bearbeitet werden, wenn ich für jeden einzelnen Wochentag die genauen Zeiten angeben kann. Und ob zur nullten Stunde überhaupt der Fahrdienst bewilligt wird, müsse man noch sehen. Weil das ja vermutlich grundsätzlich eine Einzelfahrt wäre. Man müsse doch die Kosten im Auge behalten. Und so sitzen wir hier, eine Woche vor Schuljahresbeginn. Ich kann Paul nicht sagen, wann er jeden Morgen aufstehen muss. Ich kann ihm nicht sagen, ob er mit dem Taxi fährt, wir ihn mit dem Auto bringen oder er spontan das Busfahren erlernen muss. Seufz.

Inklusion? Was ist denn das?

Oder auch: „Seien Sie doch dankbar, dass Sie so engagierte Lehrer haben! Sie können ja auch zur Förderschule wechseln, da wäre das Kind ohnehin besser aufgehoben.“ Wir schreiben das Jahr 2016. Auch im letzten abgelegenen Kaff irgendwo im Niemandsland sollte inzwischen so langsam mal bekannt sein, was Inklusion ist und was sie bedeutet. So auch an Pauls Schule. Den Begriff kennen sie dort zumindest, das weiß ich ganz genau, sie lassen sich ja zu dem Thema von den Medien interviewen. Was er bedeutet und wie man Inklusion umsetzt, wissen sie dort aber offensichtlich nicht. Oder wollen es nicht wissen. Ich tippe auf Letzteres. Ein Drama in vielen Akten.

Was uns heute passiert ist, ist schlicht unglaublich. Würde mir das jemand erzählen, ich hätte wirklich Mühe zu glauben, dass so etwas wirklich möglich ist. Und wie hilflos man sich als Eltern fühlen kann, obwohl man glaubt, dass man auf alles vorbereitet ist.

Nach dem letzten unerfreulichen Gespräch mit der Schule (Bericht hier) muss irgendetwas passiert sein. Ich vermute mal, dass der Kinderpsychiater da seine Hände im Spiel hat, weiß es aber nicht genau. Jedenfalls flatterte uns vor nicht ganz 2 Wochen ein ziemlich unverschämter Brief zum Thema Nachteilsausgleiche ins Haus. Dass man die ja nur gewähren könne, wenn dadurch kein anderes Kind einen Nachteil hätte (den Sinn von Nachteilsausgleichen nicht verstanden?) und sich ohnehin schon so großzügig für Paul einsetze. Dann erfolgte eine kurze Auflistung der angeblich bisher bereits gewährten „Nachteilsausgleiche“. Zum Kopfschütteln. Unter anderem wurde dort z.B. die Schulbegleitung als von der Schule gewährter Nachteilsausgleich aufgezählt. Ich holte tief Luft, dachte mir aber, dass es sich nicht wirklich lohnt, sich massiv drüber aufzuregen. An diesem Brief hing auch eine Einladung zur Klassenkonferenz, bei der über die Gewährung von Nachteilsausgleichen entschieden werden sollte. Dieser Termin war heute. Vorsichtshalber haben wir Eltern letzte Woche noch schnell einen formlosen Antrag eingereicht und dabei ausführlich die Nachteilsausgleiche, die wir für Paul für nötig befinden, aufgelistet. Orientiert haben wir uns dabei an der sehr empfehlenswerten Handreichung der niedersächsischen Landesschulbehörde, die wirklich Vorbildcharakter hat.

Die Klassenkonferenz war ein Desaster. zuerst sollten wir schildern, welche Schullaufbahn wir uns für Paul vorstellen. Eine Frage, auf die ich beim besten Willen nicht vorbereitet war. Das geht doch völlig am Thema vorbei. Mal davon abgesehen: Weiß man bei nicht-autistischen Kindern wirklich schon in der 2. Klasse, welchen Schulabschluss sie später machen werden? Wir guckten also erstmal ziemlich dumm aus der Wäsche (rw). Und dann prasselte es auf uns ein. Wir hätten es ja so gewollt, dass Paul eine Regelschule besucht „trotz seines Autismus“. Und wir können doch nicht verlangen, dass man auf einer Regelschule umfassende Nachteilsausgleiche gewährt. Das könne doch ein Lehrer alleine gar nicht leisten. Und außerdem hätte doch Paul menschlich tolle Fortschritte an dieser Schule gemacht, er sei doch ein pflegeleichtes Kind und dafür sollen wir doch gefälligst dankbar sein. Ohnehin sollen wir doch dankbar sein, dass sich die Lehrkraft so sehr engagiert und schon von sich aus gelegentlich mal einen Nachteilsausgleich nach Gutdünken eingeräumt hat. Aber zu verlangen, dass er beispielsweise Klassenarbeiten in einem separaten Raum schreiben kann, damit er sich auf die Arbeit konzentriert und nicht durch die vielen Reize im Klassenraum abgelenkt wird, dass ist doch wirklich nicht machbar und ein vollkommen unrealistischer Anspruch von uns Eltern. Auf unseren Einwand hin, dass er im Nebenraum ja nicht unbeaufsichtigt wäre und seine Schulbegleitung unter anderem auch dafür da ist, ihm Aufgabenstellungen passend zu strukturieren und ihm z.B. Textaufgaben in Mathe noch mal vorzulesen, durften wir uns anhören, dass dies keinesfalls die Aufgabe der Schulbegleitung wäre sondern unter Pädagogik fällt und deshalb von der Lehrerin zu erledigen sei. Die dies natürlich nicht könne (Was ja logisch ist, sie kann ja schlecht die Klasse unbeaufsichtigt lassen) und deshalb muss Paul die Arbeiten auch zukünftig im Klassenraum schreiben. Und außerdem seien doch mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt KME (körperlich-motorische Entwicklung) generell die Nachteilsausgleiche für Autismus schon abgedeckt (Auf einmal doch? Das klang doch beim letzten Gespräch ganz anders?) und mehr geht nun wirklich nicht. Als Nachteilsausgleich hatten wir auch angeführt, dass Paul oft Probleme mit freien Nacherzählungen ohne Themenangabe hat, da wurde uns dann klar gemacht, dass er das einmal (!) sehr wohl halbwegs hinbekommen hat und deswegen da auch keinerlei Nachteilsausgleich in Frage käme. Wir würden ihn doch nicht in seiner Entwicklung behindern wollen? Und auch die Pausenregelung wäre ja sehr zum Nachteil von Paul, wir hätten doch eine inklusive Schule gewählt, da könnten wir doch nicht zulassen, dass Paul sich in den Hofpausen zurückzieht. Wenn wir Inklusion wollen, dann auch unter den Bedingungen, die die Regelschule bereit ist zu bieten. Und sowieso verstehen sie nicht, warum wir Paul nicht an die zuständige Förderschule geben würden, da wäre er doch viel besser aufgehoben und dort könnte man ihm ja dann die Nachteilsausgleiche auch gewähren. In dieser Art ging es noch eine ganze Weile weiter. Tenor: Sie geben sich ja so viel Mühe und engagieren sich so toll und nur wir renitenten Eltern sehen das einfach nicht ein.

Mein Mann brach das Gespräch dann an der Stelle ab. Vom Prinzip her mussten wir immer wieder erklären, dass ein Nachteilsausgleich eben kein Vorteil gegenüber den anderen Kindern ist und dass Paul tatsächlich durch seine Behinderung eingeschränkt ist. Dass man dies aber eben nicht sieht. Die Erklärungen kamen aber überhaupt nicht an und wurden direkt abgeschmettert. Und so drehten wir uns im Kreis, das war absolut sinnlos.

Ganz wichtig war der Schule aber noch, dass wir keinesfalls öffentlich darüber reden dürfen, was dort heute besprochen wurde. Es könne ja nicht angehen, dass „sowas auf den sozialen Medien besprochen werde“. Mir ist nicht ganz klar, was genau daran ihr Problem ist. Wenn das doch alles so rechtmäßig und vorbildlich ist, warum verbieten sie uns dann den Mund?

Jetzt warten wir auf den schriftlichen Bescheid. Übrigens wurde auch noch uns zum Vorwurf gemacht, dass ja jetzt der formale Weg eingeschlagen werden musste. Obwohl nicht wir die Klassenkonferenz angesetzt haben. Inzwischen denke ich aber, dass der formale Weg der einzige ist, der uns noch offen steht. Der Bescheid ist ja dann ein Verwaltungsakt, gegen den man dann auch entsprechend vorgehen kann. Mal sehen, ob sie auch schriftlich jegliches Entgegenkommen so deutlich ablehnen und vor allem, wie es dort dann begründet ist.