Unzulässige Wiederbegutachtung (Rant)

Manchmal kommt es mir vor, als ob man mit einem behinderten Kind wirklich nicht mal einfach in Ruhe gelassen werden kann. Da hat man mit viel Mühe und harten Kämpfen endlich mal das Leben in etwas ruhigere Bahnen gelenkt, kommt schon aus der nächsten Ecke ein neuer Angriff. Diesmal ist es die Pflegekasse. Sie möchten eine Wiederbegutachtung, ob denn Paul auch weiterhin Pflegestufe 2 zusteht. Das ist natürlich ihr gutes Recht. Eigentlich. Jetzt kommt das große Aber: Da ab Januar die neuen Pflegegrade in Kraft treten, die die bisherigen Pflegestufen ersetzen, hat der Gesetzgeber für die bessere Planbarkeit den § 18 Absatz 2a geschaffen.

(2a) Bei pflegebedürftigen Versicherten werden vom 1. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2016 keine Wiederholungsbegutachtungen nach Absatz 2 Satz 5 durchgeführt, auch dann nicht, wenn die Wiederholungsbegutachtung vor diesem Zeitpunkt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder anderen unabhängigen Gutachtern empfohlen wurde.

Abweichend von Satz 1 können Wiederholungsbegutachtungen durchgeführt werden, wenn eine Verringerung des Hilfebedarfs, insbesondere aufgrund von durchgeführten Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen, zu erwarten ist.

Ich gucke jetzt mal auf meinen Kalender. Seltsam. Mein Kalender sagt mir, dass der 01. Juli 2016 schon ein paar Wochen zurück liegt. Ich bin außerdem der Meinung, dass der Gesetzgeber sich ziemlich eindeutig ausgedrückt hat, was mögliche Ausnahmen angeht. Dass das Kind einfach nur etwas älter geworden ist, entspricht eher nicht den erwähnten Bedingungen.

Ich bin mir sicher, dass Gesetze auch für die Pflegekassen gelten. Trotzdem ignorieren sie dieses Gesetz umfassend. Auf einen freundlichen Anruf bei unserer zuständigen Pflegekasse hin, wurde uns klar und deutlich gesagt, dass momentan reihenweise Kinder einer Wiederbegutachtung unterzogen werden. Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen aus der Selbsthilfe. Ich erkenne dahinter eindeutig ein System. Es ist generell schon nicht häufig, dass einem autistischen Kind tatsächlich im ersten Versuch ohne Widerspruch eine ausreichend hohe Pflegestufe zuerkannt wird, die den tatsächlichen Hilfebedarf berücksichtigt. Bei Wiederbegutachtung wird regelmäßig erstmal pauschal runter gestuft. Auch da kann (und sollte) man auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Oft wird dann doch wieder die höhere Pflegestufe gewährt. In den letzten Monaten ist das besonders auffällig. Da werden Kinder, die vor 2 Jahren Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz zuerkannt bekamen, plötzlich auf Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz zurück gestuft. Obwohl sich am Hilfebedarf real kaum etwas geändert hat. Oder die Zeiten gar noch höher ausfallen, weil durch das steigende Alter des Kindes ja auch die pauschalen Abzugszeiten geringer werden. Da wollen die Kassen wohl eher kräftig sparen. Auf Kosten der Schwächsten. Vor allem jetzt in Hinblick auf die zukünftigen Pflegegrade und den dort verankerten Bestandsschutz.

Ich halte das für einen echten Skandal. Wie viele Eltern werden sich wohl gar nicht erst gegen diese Praxis wehren? Weil sie die Gesetzeslage nicht kennen oder nicht den Mut und die Kraft haben, sich gegen die Krankenkassen zur Wehr zu setzen? Wir jedenfalls werden kämpfen. Nachdem wir am Telefon keine befriedigende Antwort erhalten haben, haben wir um schriftliche Stellungnahme der Kasse gebeten, auf welche Gesetzesgrundlage sie sich denn stützen. Das Ganze haben wir nicht nur telefonisch sondern auch schriftlich gefordert. Jetzt heißt es abwarten.

Ich bin stinksauer. Als Elternteil eines behinderten Kindes habe ich ohnehin schon viele Dinge um die Ohren, von denen ich vor 9 Jahren nicht mal wusste, dass sie existieren. Ich könnte mit meiner begrenzten Zeit deutlich Sinnvolleres anfangen als mich auch noch unnötig mit Krankenkassen zu streiten. Und es gibt wahrlich schönere Hobbies als Paragraphen und Gesetzestexte, versorgungsmedizinische Richtlinien und Fachliteratur zu wälzen um Paul zu seinem Recht zu verhelfen.

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Inklusion – Begutachtung

Ich hätte diesen Beitrag alternativ auch „Warum einfach wenn es auch kompliziert geht?“ nennen können. Bereits vor der Schulrückstellung hatten wir einen „Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes“ (was für ein bürokratisches Wortmonster!) gestellt. Nach der Rückstellung ruhte der Antrag vorläufig. Nachdem wir uns für die zukünftige Grundschule entschieden hatten, sollte das Verfahren wieder aufgenommen werden. Es passierte 2 Monate lang nichts. Also stellten wir vorsichtshalber nochmals schriftlich einen Wiederaufnahmeantrag. Dass Paul in der Schule gezielte Unterstützung braucht ist uns ja klar. Diese Unterstützung wollten wir ihm durch die Begutachtung ermöglichen. Außerdem war auch nicht wirklich klar, ob Paul nun als lern- oder geistig behindert einzustufen ist oder nicht. Dementsprechend wäre er dann „zieldifferent“ unterrichtet worden.

Es wurde Februar, wir hörten nichts von unserem Antrag. Die zweite Einschulungsuntersuchung fand statt. Der Amtsarzt war mit Pauls Entwicklung sehr zufrieden, befürwortete die inklusive Beschulung und war erstaunt, dass noch keine sonderpädagogische Begutachtung stattgefunden hatte.

Mitte März klingelte dann mein Telefon. Die Sonderpädagogin, die für Pauls Gutachten zuständig ist, gab uns relativ kurzfristig den Termin für das „Kennenlerngespräch“ in der Förderschule bekannt. Dort angekommen warteten wir erst mal 20 Minuten in der Eingangshalle. Es gibt ein Sprichwort: „Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck“. Das passt ganz gut. Rechts und links vom Eingang hingen Landkarten. Einmal unser heimisches Mittelgebirge und eine Deutschlandkarte. Irgend etwas daran war auf den ersten Blick schon merkwürdig. Aber wir mussten zweimal hinsehen, weil wir kaum glauben konnten, was wir sahen: Auf jeder Karte war noch die DDR-Grenze eingezeichnet. Und wir schreiben heuer das Jahr 2014…
Für jemanden wie Paul, der visuell lernt, ist so etwas fatal. Die Lehrerin kam und war eigentlich auch recht sympathisch. Sie führte uns ins Sprechzimmer und hatte dort auch schon Spielzeug für die Kinder vorbereitet. Leider hat sie sich dabei gewaltig verschätzt, mit Holzpuzzles für 2jährige kann man weder Paul noch den zweijährigen Bruder begeistern. Zum Glück hatte ich einen Schreibblock und Stifte mit. Paul malte dann ein Bild für die Lehrerin. Seinen ersten Menschen. Wir waren alle positiv überrascht. Zu den Tests, die durchgeführt werden sollten, äußerte sich die Lehrerin sehr zurückhaltend. Sie sprach mit uns den Termin zur Hospitation im Kindergarten ab und die Tage, an denen er in die Förderschule kommen sollte. Sie sagte zu, sich um den Fahrdienst zu kümmern. Es klang ziemlich gut. Die Hospitation klappte auch problemlos.

Die 2 Tage, an denen Paul in die Förderschule kommen sollte, rückten näher und wir wurden unruhig, weil wir noch nichts vom Fahrdienst gehört hatten. Selber fahren war nur unter größtem Aufwand machbar. Wir fragten in der Taxizentrale nach. Dort wussten sie von nichts. Wir riefen in der Schule an und bekamen die Auskunft, es würde alles wie abgesprochen klappen. Wir baten auch um einen Rückruf der Lehrerin, die uns noch einige Einzelheiten über den Ablauf mitteilen wollte, damit wir Paul in groben Zügen auf die unbekannte Situation vorbereiten könnten. Wir erinnern uns an dieser Stelle kurz daran, dass Paul Autist ist und mit neuen Personen und unbekannten Situationen sehr große Schwierigkeiten hat. Sie rief nicht zurück. Und sie hatte sich auch nicht um die Beförderung gekümmert. Zu guter Letzt fuhren wir doch selbst. Im Nachhinein habe ich übrigens erfahren, dass die meisten Sonderpädagogen ihre Testungen in der vertrauten Umgebung des Kindes durchführen, in unserem Fall wäre das im Kindergarten gewesen.

Es war inzwischen Mitte Mai. Das Gutachten sollte bis spätestens Ende Mai fertig sein. Daran hing unter anderem auch die Bewilligung des Schulbegleiters und die Planung der zukünftigen Grundschule. Immerhin ist es vom Förderschwerpunkt abhängig, wie viele Stunden pro Woche der Sonderpädagoge dann für Paul bekommt. Doch erst nach mehrmaligem Nachhaken kam endlich das Gutachten in der Grundschule an. Ich wurde am Telefon noch angepflaumt, es wäre schon längst dorthin geschickt worden. Die Grundschule sagt, sie hat nichts erhalten. Ich glaube der Schule, schließlich wollten die das Verfahren nun auch endlich erledigt wissen. Ich selbst musste mir das Gutachten von der Grundschule besorgen, angeblich hätte ich kein Recht, es von der begutachtenden Lehrerin ausgehändigt zu bekommen. Das ist natürlich völliger Blödsinn. Erst recht, weil wir Eltern den Antrag gestellt haben und nicht die aufnehmende Schule.

Letzten Montag (es ist Juli!) konnte dann endlich die vorgeschriebene Förderkommission statt finden. Die Terminmitteilung kam noch nicht mal eine Woche davor und natürlich musste es zu einer Zeit sein, wo wir Eltern beide arbeiten. Und nein, verlegen konnte man ihn selbstverständlich nicht. Merkt man, dass ich genervt bin? Beide Elternteile mussten sich für ein Gespräch frei nehmen, was darin bestand, dass das schriftliche Gutachten nochmal Wort für Wort vorgelesen wurde. Und das vorgeschriebene Protokoll wurde auch nicht ausgefüllt, hoffentlich bekommen wir nicht deswegen auch noch Probleme…

Irgendwie lief nichts wirklich so, wie es eigentlich vorgesehen ist.

Zu guter Letzt noch das Ergebnis der Begutachtung: Ziemlich überraschend bekam Paul den Förderschwerpunkt „KME“ (körperliche und motorische Entwicklung). Den Schwerpunkt „Autismus“ gibt es in unserem Bundesland nicht und ein Anhaltspunkt auf eine Lernbehinderung liegt nicht vor. Mit dieser Einschätzung bin ich völlig einverstanden. Für die Grundschule bedeutet es, dass der Sonderpädagoge 3 Stunden pro Woche für Paul bekommt.

Mein Fazit: Es war gut, den Antrag im Vorfeld zu stellen. So wird Paul von Anfang an gefördert. Aber wie es gelaufen ist, ist stark verbesserungswürdig.