Oder auch: „Seien Sie doch dankbar, dass Sie so engagierte Lehrer haben! Sie können ja auch zur Förderschule wechseln, da wäre das Kind ohnehin besser aufgehoben.“ Wir schreiben das Jahr 2016. Auch im letzten abgelegenen Kaff irgendwo im Niemandsland sollte inzwischen so langsam mal bekannt sein, was Inklusion ist und was sie bedeutet. So auch an Pauls Schule. Den Begriff kennen sie dort zumindest, das weiß ich ganz genau, sie lassen sich ja zu dem Thema von den Medien interviewen. Was er bedeutet und wie man Inklusion umsetzt, wissen sie dort aber offensichtlich nicht. Oder wollen es nicht wissen. Ich tippe auf Letzteres. Ein Drama in vielen Akten.
Was uns heute passiert ist, ist schlicht unglaublich. Würde mir das jemand erzählen, ich hätte wirklich Mühe zu glauben, dass so etwas wirklich möglich ist. Und wie hilflos man sich als Eltern fühlen kann, obwohl man glaubt, dass man auf alles vorbereitet ist.
Nach dem letzten unerfreulichen Gespräch mit der Schule (Bericht hier) muss irgendetwas passiert sein. Ich vermute mal, dass der Kinderpsychiater da seine Hände im Spiel hat, weiß es aber nicht genau. Jedenfalls flatterte uns vor nicht ganz 2 Wochen ein ziemlich unverschämter Brief zum Thema Nachteilsausgleiche ins Haus. Dass man die ja nur gewähren könne, wenn dadurch kein anderes Kind einen Nachteil hätte (den Sinn von Nachteilsausgleichen nicht verstanden?) und sich ohnehin schon so großzügig für Paul einsetze. Dann erfolgte eine kurze Auflistung der angeblich bisher bereits gewährten „Nachteilsausgleiche“. Zum Kopfschütteln. Unter anderem wurde dort z.B. die Schulbegleitung als von der Schule gewährter Nachteilsausgleich aufgezählt. Ich holte tief Luft, dachte mir aber, dass es sich nicht wirklich lohnt, sich massiv drüber aufzuregen. An diesem Brief hing auch eine Einladung zur Klassenkonferenz, bei der über die Gewährung von Nachteilsausgleichen entschieden werden sollte. Dieser Termin war heute. Vorsichtshalber haben wir Eltern letzte Woche noch schnell einen formlosen Antrag eingereicht und dabei ausführlich die Nachteilsausgleiche, die wir für Paul für nötig befinden, aufgelistet. Orientiert haben wir uns dabei an der sehr empfehlenswerten Handreichung der niedersächsischen Landesschulbehörde, die wirklich Vorbildcharakter hat.
Die Klassenkonferenz war ein Desaster. zuerst sollten wir schildern, welche Schullaufbahn wir uns für Paul vorstellen. Eine Frage, auf die ich beim besten Willen nicht vorbereitet war. Das geht doch völlig am Thema vorbei. Mal davon abgesehen: Weiß man bei nicht-autistischen Kindern wirklich schon in der 2. Klasse, welchen Schulabschluss sie später machen werden? Wir guckten also erstmal ziemlich dumm aus der Wäsche (rw). Und dann prasselte es auf uns ein. Wir hätten es ja so gewollt, dass Paul eine Regelschule besucht „trotz seines Autismus“. Und wir können doch nicht verlangen, dass man auf einer Regelschule umfassende Nachteilsausgleiche gewährt. Das könne doch ein Lehrer alleine gar nicht leisten. Und außerdem hätte doch Paul menschlich tolle Fortschritte an dieser Schule gemacht, er sei doch ein pflegeleichtes Kind und dafür sollen wir doch gefälligst dankbar sein. Ohnehin sollen wir doch dankbar sein, dass sich die Lehrkraft so sehr engagiert und schon von sich aus gelegentlich mal einen Nachteilsausgleich nach Gutdünken eingeräumt hat. Aber zu verlangen, dass er beispielsweise Klassenarbeiten in einem separaten Raum schreiben kann, damit er sich auf die Arbeit konzentriert und nicht durch die vielen Reize im Klassenraum abgelenkt wird, dass ist doch wirklich nicht machbar und ein vollkommen unrealistischer Anspruch von uns Eltern. Auf unseren Einwand hin, dass er im Nebenraum ja nicht unbeaufsichtigt wäre und seine Schulbegleitung unter anderem auch dafür da ist, ihm Aufgabenstellungen passend zu strukturieren und ihm z.B. Textaufgaben in Mathe noch mal vorzulesen, durften wir uns anhören, dass dies keinesfalls die Aufgabe der Schulbegleitung wäre sondern unter Pädagogik fällt und deshalb von der Lehrerin zu erledigen sei. Die dies natürlich nicht könne (Was ja logisch ist, sie kann ja schlecht die Klasse unbeaufsichtigt lassen) und deshalb muss Paul die Arbeiten auch zukünftig im Klassenraum schreiben. Und außerdem seien doch mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt KME (körperlich-motorische Entwicklung) generell die Nachteilsausgleiche für Autismus schon abgedeckt (Auf einmal doch? Das klang doch beim letzten Gespräch ganz anders?) und mehr geht nun wirklich nicht. Als Nachteilsausgleich hatten wir auch angeführt, dass Paul oft Probleme mit freien Nacherzählungen ohne Themenangabe hat, da wurde uns dann klar gemacht, dass er das einmal (!) sehr wohl halbwegs hinbekommen hat und deswegen da auch keinerlei Nachteilsausgleich in Frage käme. Wir würden ihn doch nicht in seiner Entwicklung behindern wollen? Und auch die Pausenregelung wäre ja sehr zum Nachteil von Paul, wir hätten doch eine inklusive Schule gewählt, da könnten wir doch nicht zulassen, dass Paul sich in den Hofpausen zurückzieht. Wenn wir Inklusion wollen, dann auch unter den Bedingungen, die die Regelschule bereit ist zu bieten. Und sowieso verstehen sie nicht, warum wir Paul nicht an die zuständige Förderschule geben würden, da wäre er doch viel besser aufgehoben und dort könnte man ihm ja dann die Nachteilsausgleiche auch gewähren. In dieser Art ging es noch eine ganze Weile weiter. Tenor: Sie geben sich ja so viel Mühe und engagieren sich so toll und nur wir renitenten Eltern sehen das einfach nicht ein.
Mein Mann brach das Gespräch dann an der Stelle ab. Vom Prinzip her mussten wir immer wieder erklären, dass ein Nachteilsausgleich eben kein Vorteil gegenüber den anderen Kindern ist und dass Paul tatsächlich durch seine Behinderung eingeschränkt ist. Dass man dies aber eben nicht sieht. Die Erklärungen kamen aber überhaupt nicht an und wurden direkt abgeschmettert. Und so drehten wir uns im Kreis, das war absolut sinnlos.
Ganz wichtig war der Schule aber noch, dass wir keinesfalls öffentlich darüber reden dürfen, was dort heute besprochen wurde. Es könne ja nicht angehen, dass „sowas auf den sozialen Medien besprochen werde“. Mir ist nicht ganz klar, was genau daran ihr Problem ist. Wenn das doch alles so rechtmäßig und vorbildlich ist, warum verbieten sie uns dann den Mund?
Jetzt warten wir auf den schriftlichen Bescheid. Übrigens wurde auch noch uns zum Vorwurf gemacht, dass ja jetzt der formale Weg eingeschlagen werden musste. Obwohl nicht wir die Klassenkonferenz angesetzt haben. Inzwischen denke ich aber, dass der formale Weg der einzige ist, der uns noch offen steht. Der Bescheid ist ja dann ein Verwaltungsakt, gegen den man dann auch entsprechend vorgehen kann. Mal sehen, ob sie auch schriftlich jegliches Entgegenkommen so deutlich ablehnen und vor allem, wie es dort dann begründet ist.